- Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 i.d.F. der Ersten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 01.03.2010 und der Zweiten Verordnung zur Änderung der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 14.07.2010 -
Zum 01.01.2009 ist die Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisher für die Feststellung des Ausmaßes der nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung anzuwendenden "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)", ohne diese inhaltlich wesentlich zu ändern. Inhalt der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung ist nunmehr:
Teil C: Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht
Die nicht bzw. nicht mehr in den VMG enthaltenen Hinweise, Unterlagen pp zum Schwerbehindertenrecht bzw. zum Sozialen Entschädigungsrecht - z.B. zu weiteren Merkzeichen, Kausalitätsbeurteilungen -, die aber dennoch zum überwiegenden Teil zumindest Gültigkeit als antizipiertes Sachverständigengutachten haben und auch ansonsten beachtenswerte Hinweise - insbesondere zum Gang der Untersuchung pp - enthalten :
Zur weiteren Übersicht: Inhaltsverzeichnis
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Kommentierung: 02/2010 - Stand: August 2010