Anhang
AHP:
Kausalitätsbeurteilung bei den einzelnen Krankheitszuständen
- Die Nrn. 53 bis 143 der AHP 2008 behalten auch nach Inkrafttreten
der Versorgungsmedizin-Verordnung zumindest Gültigkeit als
antizipiertes Sachverständigengutachten.
Das Recht der
Sozialen Entschädigung
- Ein Überblick über die einzelnen Entschädigungsregelungen -