- Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 -
Zum 01.01.2009 ist die Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisher für die Feststellung des Ausmaßes der nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung anzuwendenden "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)", ohne diese inhaltlich wesentlich zu ändern.
Inhalt der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung ist nunmehr:
Teil C: Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht
Nicht bzw. nicht mehr in den VMG enthaltene Hinweise, Unterlagen pp zum Schwerbehindertenrecht bzw. zum Sozialen Entschädigungsrecht - z.B. zu weiteren Merkzeichen, Kausalitätsbeurteilungen -:
Zur weiteren Übersicht:
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Kommentierung: 01/2010 - Stand: Februar 2010