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Versorgungsmedizinische Grundsätze

- Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung vom 10.12.2008 -

 

Zum 01.01.2009 ist die Versorgungsmedizin-Verordnung in Kraft getreten. Diese ersetzt die bisher für die Feststellung des Ausmaßes der nach dem Bundesversorgungsgesetz auszugleichenden Schädigungsfolgen und des Grades der Behinderung anzuwendenden "Anhaltspunkte für die ärztliche Gutachtertätigkeit im sozialen Entschädigungsrecht und nach dem Schwerbehindertenrecht (Teil 2 SGB IX)", ohne diese inhaltlich wesentlich zu ändern.

Inhalt der Anlage zu § 2 der Versorgungsmedizin-Verordnung ist nunmehr:

Teil A: Allgemeine Grundsätze

Teil B: GdS-Tabelle

Teil C: Begutachtung im Sozialen Entschädigungsrecht

Teil D: Merkzeichen

Nicht bzw. nicht mehr in den VMG enthaltene Hinweise, Unterlagen pp zum Schwerbehindertenrecht bzw. zum Sozialen Entschädigungsrecht - z.B. zu weiteren Merkzeichen, Kausalitätsbeurteilungen -:

Anhang

Zur weiteren Übersicht:

Inhaltsverzeichnis

Geplante Änderungen der VMG

 

Weitere aktuelle Informationen zum Versorgungsrecht / Recht der Sozialen Entschädigung und zum Schwerbehindertenrecht finden Sie auf den Seiten von vsbinfo.de!

nach vsbinfo.de

 

Kommentierung: 01/2010 - Stand: Februar 2010